Andreas Köhler, 15001534 (34 Jahre alt)

Name
Andreas /Köhler/
Nachname
Köhler
Vornamen
Andreas
Geburt
Geburt einer Schwester
Heirat einer Schwester
Tod eines Halbbruders
Tod eines Vaters
Tod
Familie mit Eltern
Vater
Mutter
Heirat Heirat
er selbst
15001534
Geburt: um 1500 Mockern, Thüringen, Deutschland
Tod: um 1534Mockern, Thüringen, Deutschland
3 Jahre
jüngere Schwester
1502
Geburt: um 1502 Mockern, Thüringen, Deutschland
Tod: Mockern, Thüringen, Deutschland
Schwester
Schwester
Schwester
Familie des Vaters mit N.N. N.N.
Vater
Stiefmutter
Heirat Heiratvor 1484
-4 Jahre
Halbbruder
14791543
Geburt: um 1479 Mockern, Thüringen, Deutschland
Tod: um 1543Schlauditz, Thüringen, Deutschland
2 Jahre
Halbbruder
14801529
Geburt: um 1480 Mockern, Thüringen, Deutschland
Tod: vor 12. Juni 1529Zehma, Thüringen, Deutschland
Halbschwester
Notiz

- (genannt der Jüngere)
- Jüngster Sohn, der "Erbnehmer", später der Besitzer, Hof- und Amtsnachfolger des Vaters als Richter zu
Mockern.
Am Pfingstsonnabend (4.6.) 1530 ist er Zeuge.
Sonntag nach Maria Magdalena (24.7.) 1530 kauft er von den Erben des Valten Körner 1 Viertel und 2 1/2
Acker Land. Dafür zahlt er 1/2 ß an.
Von Walpurgis 1530 bis Walpurgis 1534 zahlt er 9 Gr. Bauerngeschoß in Mockern.
Sonnabend nach Oculi (18.3.) 1531 entrichtet er 1/2 gßo an Bartel Geudel zu Greipzig.
Mittwoch nach Reminiscere (28.2.) 1532 zahlt er den Erben von Valten Körner für die 2 1/2 Acker und 1
Viertel Land 1 1/2 ß 10 Gr. Zusatz: In den folgenden Jahr 1533 ist das hinterstellige 1 1/2 0 10 Gr. zur
Kaufsumme von 12 1/2 ß gänzlich bezahlt worden.
(DOHA C I 1, 3 fol. 194)
Mittwoch nach Invocavit (5.3.) 1533 wird die Summe quittiert.
Am 9.4.1533 gibt er 5 Acker Feld, Klosterlehen, freymargksweise dem Jungfrauenkloster St.
Marien-Magdalenen zu Altenburg zurück und erhält dafür 5 andere Klosteräcker nebst einen Graben als
des Klosters Erblehngut. Jährlicher Michaeliszins 15 Gr.: Mittwoch nach Palmen (9.4.) 1533. (Aus Regesten der Urkunden des Staatsarchivs Altenburg)
Sonntag am Tage Omnium animarium (2.11.) 1533 quittiert Nickel Cuntzmann den Erbteil, der ihm aus
Kolers Gut zustand: in praesentia Jocoff Krausen und Blesingk Kolers.
Sonnabend nach Oculi (14.3.) 1534 verkauft er einen Acker, der Steineberg genannt, bei der alten Pleiß
gelegen, an Frantz Moller für 9 gßo und 10 Scheffel Korn. Moller bezahlt bar. Er zinst dafür jäjrlich 6 aPf.,
doch Kolers Zins bleibt unverändert.
Bei seinem Tode wird festgestellt, daß er alle seine Zahlungen pünktlich geleistet hat.
(DOHA C I 1, 4 fol. 43b)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Verwendung/Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des AMF Karlheinz Weidenbruch lt. Genehmigung vom 02.11.2010