Andreas Köhler, 14791543 (64 Jahre alt)

Name
Andreas /Köhler/
Nachname
Köhler
Vornamen
Andreas
Geburt
Heirat
( nach dem Tod)
Beruf
Bauer und Anspanner in Monstab und Schlauditz
Geburt eines Bruders
Heirat der Eltern
Tod einer Mutter
um 1490 (11 Jahre alt)
Geburt eines Halbbruders
Geburt einer Halbschwester
Geburt eines Sohns
Geburt einer Tochter
Geburt einer Tochter
Heirat einer Halbschwester
Tod eines Bruders
Tod eines Vaters
Tod eines Halbbruders
Geburt einer Enkeltochter
Heirat eines Sohns
Geburt eines Enkelsohns
Geburt eines Enkelsohns
Geburt einer Enkeltochter
Geburt eines Sohns
Geburt einer Tochter
Tod
Familie mit Eltern
Vater
Mutter
Heirat Heiratvor 1484
-4 Jahre
er selbst
14791543
Geburt: um 1479 Mockern, Thüringen, Deutschland
Tod: um 1543Schlauditz, Thüringen, Deutschland
2 Jahre
jüngerer Bruder
14801529
Geburt: um 1480 Mockern, Thüringen, Deutschland
Tod: vor 12. Juni 1529Zehma, Thüringen, Deutschland
Schwester
Familie des Vaters mit Ursula N.N.
Vater
Stiefmutter
Heirat Heirat
Halbbruder
15001534
Geburt: um 1500 Mockern, Thüringen, Deutschland
Tod: um 1534Mockern, Thüringen, Deutschland
3 Jahre
Halbschwester
1502
Geburt: um 1502 Mockern, Thüringen, Deutschland
Tod: Mockern, Thüringen, Deutschland
Halbschwester
Halbschwester
Halbschwester
Familie mit Eva N.N.
er selbst
14791543
Geburt: um 1479 Mockern, Thüringen, Deutschland
Tod: um 1543Schlauditz, Thüringen, Deutschland
Ehefrau
Heirat Heirat
Sohn
15101548
Geburt: um 1510 31 Schlauditz, Thüringen, Deutschland
Tod: um 1548Schlauditz, Thüringen, Deutschland
5 Jahre
Tochter
5 Jahre
Tochter
15151595
Geburt: um 1515 36 Monstab, Thüringen, Deutschland
Tod: Monstab, Thüringen, Deutschland
Sohn
Geburt: Monstab, Thüringen, Deutschland
Tod: Starkenberg, Thüringen, Deutschland
Tochter
Notiz

-(genannt der Ältere), Begründer der Köhler Linie zu Schlauditz
-das Sterbedatum liegt zwischen 12.03.1543 und 02.10.1544
- 1502 kauft er das Gut in Schlauditz für 80 ß von Wolf Kröber.
(DOHA C I 1,4 foll. 14, 54, 63)
1502 zinst er lt. Zinsbuch Monstab für die Güter in Monstab und Schlauditz.
1519 zinst er lt. Erbregister Poschwitz 1519/26 von einem Holz 2 Kaphane, der Horleßberg, itzt Koler
genannt.
(Gutsarchiv Poschwitz No. 163, fol. 5b)
1521 zahlt ihm die Kirche zu Tegkwitz 1 gßo Schulden zurück.
Am 13.11.1528 zahlt er den Erben und der Witwe von Symon Kretzschmar, dem Richter zu Starkenberg, 6
nßo 18 Gr., die er diesem für Korn, Weizen und Gerste schuldet.
1529 heißt er der Alte im Unterschied zu seinem jüngeren Bruder Andreas.
Dienstag nach Anthonj (18.1.) 1530 zahlt er für das Gut zu Starkenberg, das Symon Kretzschmar besessen hat, 30 ß. Richter und Schöppen bekennen dem Junker zu Starkenberg 20 ß und der Frau 10 ß.
Mittwoch nach den Heiligen drei Königen (8.1.) 1533 zahlt er an Blesing Koler und Nickel Kuntzmann je 5
1/2 nßo 24 Gr. Erbegeld, die er ihretwegen, also Blesings und seiner Schwester wegen, nach dem Tode
von Glorius Koler zu Mockern eingenommen hat. Quittiert wird diese Zahlung in praesentia Andres und
Wolff Kolers zu Mockern.
Mittwoch nach Peter und Paul (1.7.) 1534 ist er unter den Erben seines älteren Bruders Andreas Koler zu
Mockern; er, Caspar Kermes und Lucas Nabel haben jeder für sich bekommen, was ihnen zusteht. Wegen
seiner beiden Kinder hat er 5ß Angeld und dann 16 ß 40 Gr. an der Bereitschaft empfangen.
1534 erklärt er, er hätte sein Gut "vor etwa 30 Jahren" für 80 gßo gekauft. Auf Wunsch sei er bereit, die
noch ausstehenden 10 gßo zu bezahlen. Er tut das auch in der Osterwoche 1535, dazu an Zinsgroschen je
1 für 12 neue Pfennige. (8,3%).
Am Sonnabend nach Judica (20.3.) 1535 entrichtet er Greger Kuntzmann zu Selleris 5 gßo 25 Gr., dessen
Weib zu gute aus seines Vaters, des alten Köhlers (Glorius), Gut für Bereitschaft und für Getreide, das er
zu sich genommen hatte.
Freitag in der Osterwoche (2.4.) 1535 erklärt er sich bereit, an Wolff Kröber zu Schlauditz noch 10 gßo zu
zahlen, da ihm das 1502 gekaufte Gut schon für 70 gßo übergeben wurde, als er noch mit 10 gßo im
Rückstand war. Kröber quittiert ihm die 70 ß; und er zahlt ihm noch die 10 nßo in Zinsgroschen, je einen für
12 nPf. gerechnet, am 2.4.
Am 2.4.1535 bekommt er auch von seiner Schwägerin, der Witwe von Andreas Köhler zu Mockern, 1 gßo
40 Gr. wie die anderen Erben von Glorius Köhler ausgezahlt.
(DOHA C I, 4 fol. 54)
Freitag Elisabeth, am 19.11.1535, verkauft er das Schlauditzer Gut mit 4 Pferden, einem Füllen und allen
Geschirren für 130 nßo an seinen Sohn Martin Köhler, der nach seinem Tode auch das Gut in Monstab
erhält. Er behält zunächst für sich die Awe (Aue) für Heu, Grummet, Weiden und Erlen sein Leben lang zu
gebrauchen. Dafür werden jährlich 4 nßo auf die fälligen Zahlungen des Sohnes angerechnet.
Am Sonntag Invocavit (5.3.) 1536, steht er als Zeuge vor Gericht in Starkenberg.
(Lb. Starkenberg C I 64, 1; 142b)
Dienstag in den Heiligen Osterferien (18.4.) 1536 erhält er wieder von der Schwägerin ein Erbteil, das zu
Fastnacht (29.2.) fällig war: 5 aßo.
Am 18.4.1537 bekommt er 1 gßo 40 Gr. Erbegeld.
1537 ist er Beistand für seinen Schwiegersohn Urban Kribitzsch.
Sonnabend nach Quasimodogeniti (19.4.) 1539 erklärt er seinen Sohn Merten Koler vom Kaufgeld für das
Gut zu Schlauditz quitt und los.
Am 6.5.1539 bekommt er von Jacoff Kohl zu Mockern 1 gßo 40 Gr. Erbegeld, ebenso am 1.10.1539.
1541 ist er Beistand für seinen Schwiegersohn Veidt Raschke in Untermolbitz.
1541 zahlt er 30 Gr. Erbzins der Kustodien ins Georgenstift zu Altenburg, ebenso 1542.
(Jahrr.-Stift 1541/42, 5, 77b)
Donnerstag nach Judica (7.4.) 1541 wird er vom Lehnherrn von Schauroth mit dem von seinem
Schwiegersohn Urban Kribitzsch hinterlassenen Gut, der Mühle zu Starkenberg, belehnt als Vormund von
dessen Kindern. Das Gut soll in einem Jahr mit einem seßhaften Mann besetzt werden.
Mittwoch nach Cantate (18.5.) 1541 quittiert er seinem Sohn Merten Koler zu Schlauditz 18 nßo aus
Tagzeiten.
Am Pfingstmontag (6.6.) 1541 verkauft er als Vormund seiner Enkelkinder Kribitzsch deren Gut zu
Starkenberg an Peter Scheibe, dem neuen Richter, für 62 und 12 nßo.
Am Tage Galli (16.10.) 1541 quittiert er dem Richter 25 gßo für den Kauf, den das Lehnbuch anzeigt.
Am gleichen Tage entrichtet er für Ackerlehen
dem Blasius Schmidt 4 aßo,
gebührend Geld an Melchior Rolandt zu Starkenberg 4 aßo 2 Gr.,
für ein Viertel Bier an Hans Rolandt, Schneider zu Altenburg 2 aßo,
geliehenes Geld an Merten Koler zurück 28 Gr.,
der Magd, die nicht ihm gedient, da er gestorben 10 Gr.,
dem Greger Tischer zu Altenburg für ein Bett 4 Gr.,
an Frantz Rolandt zu Starkenberg 6 1/2 Gr.,
an Brosius Lange zu Altenburg 3 Gr.
Sie empfangen das als gütliche Bezahlung. Er zahlt am gleichen Tage auch noch:
den Schöppen für die Aufnahme des Inventariums 10 Gr.,
der Margarethe Spornerin für Leinewand, da sie bei ihm gedient hat und er ihr 5 Ellen Leinewand schuldig
war,
für etwas, das er der Frau von Urban Kribitzsch zu behalten gegeben hat 28 Gr.,
für einen seidenen Hut, den er der Margaretha herausgegeben hat 5 1/2 Gr.,
für Schreibegeld 4 Gr.
Montag nach Galli (17.10.) 1541 bekommt er von Lorentz Burckhard zu Misselwitz die Quittung über 7 gßo
ausgestellt gegenüber den Erben von Urban Kribitzsch.
Am Sonntag Invocavit (26.2.) 1542 bekommt er von Peter Scheibe, dem Richter, 21 gßo wegen seiner
Mündlein.
Dienstag nach Reminiscere (7.3.) 1542 leiht er seinem Schwiegersohn Veidt Raschke zu Untermolbitz zu
seinem Nutz und Frommen 37 nßo 15 Gr. Der Betrag soll von seinem bzw. seines Eheweibs Erbteil
abgehen. Ein Übermaß wollen Raschke oder seine Erben wieder entrichten. Zeuge ist dabei Simon Koler,
Bürger zu Altenburg.
Am Fastnachtssonntag (4.2.) 1543 zahlt ihm Franz Sittener (Sittigk) von wegen des Gutes zu Starkenberg
beim Kretzschmar gelegen, 2 gßo Kaufgeld zur Tagzeit.
An gleichen Tage zahlt ihm Peter Scheibe wieder wegen der unmündigen Kinder von Orban Kribitzsch 6
gßo Tagzeitgeld.
Montag nach Judica (12.3.) 1543 gibt er der Wolff Valtinin 3 Taler, damit sie ganz und gar bezahlt ist. Sie
leistet Verzicht.
Mittwoch nach Jacobi (30.7.) 1544 hat Simon Koler 35 Gr. Schulden von Peter Greulich zu Untermolbitz
zurückzubekommen.
Zu Michaelis 1544 zahlt Andreas Köhler (?) 33 Gr. wiederkäuflichen Vicarienzins ins Georgenstift.
Den gleichen Betrag zahlt auch Simon Köler zur gleichen Zeit (33 Gr.)
Donnerstag nach Michaelis (2.10.) 1544 kauft Simon Köler das Holz im Gericht zu Starkenberg von
Geschwistern und Mutter und von Merten Köler, seinem Bruder, für 7 gßo. Zahlen soll er erst folgende
Fastnacht (1545), er zahlt nur 1 gßo an, dann jährlich 1 gßo, die Erben und Erbnehmer quittieren ihm.
Simon Koler bekommt an diesem Tag, offenbar zu seiner Hochzeit, von seinem Schwiegervater, Blesing
Schmidt seine Wirtschaft, 1 Rind, 2 Schweine, 2 Scheffel Weizen und 1 Scheffel (Hafer).
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Verwendung/Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des AMF Karlheinz Weidenbruch lt. Genehmigung vom 02.11.2010