Martin Köhler, 1541

Name
Martin /Köhler/
Nachname
Köhler
Vornamen
Martin
Geburt
Heirat
Tod eines mütterlichen Großvaters
Geburt eines Bruders
Geburt einer Schwester
Tod eines väterlichen Großvaters
Tod einer väterlichen Großmutter
3. April 1545 (4 Jahre alt)
Tod eines Vaters
Heirat eines Elternteils
Heirat einer Schwester
Tod eines Bruders
um 1569 (28 Jahre alt)
Bestattung einer Schwester
Heirat eines Bruders
Heirat eines Bruders
Tod einer Mutter
Bestattung einer Mutter
Tod eines Bruders
Bestattung eines Bruders
Bestattung eines Bruders
Familie mit Eltern
Vater
15101548
Geburt: um 1510 31 Schlauditz, Thüringen, Deutschland
Tod: um 1548Schlauditz, Thüringen, Deutschland
Mutter
1587
Geburt: Steinwitz, Thüringen, Deutschland
Tod: Schlauditz, Thüringen, Deutschland
Heirat Heiratvon 1533 bis 1538
3 Jahre
ältere Schwester
Bruder
1600
Geburt: Schlauditz, Thüringen, Deutschland
Tod: 6. Dezember 1600Schlauditz, Thüringen, Deutschland
er selbst
2 Jahre
jüngerer Bruder
15421569
Geburt: um 1542 32 wahr. Schlauditz, Thüringen, Deutschland
Tod: um 1569
4 Jahre
jüngere Schwester
15421574
Geburt: von 1542 bis 1545 35 wahr. Schlauditz, Thüringen, Deutschland
Tod: Monstab, Thüringen, Deutschland
Bruder
1626
Geburt: wahr. Schlauditz, Thüringen, Deutschland
Tod: Monstab, Thüringen, Deutschland
Familie der Mutter mit Peter Albrecht
Stiefvater
Mutter
1587
Geburt: Steinwitz, Thüringen, Deutschland
Tod: Schlauditz, Thüringen, Deutschland
Heirat Heiratnach 1548
Familie mit N.N. N.N.
er selbst
Ehefrau
Heirat Heirat
Notiz

- (genannt der Jüngere)
- 1562 ist Wolff Weber zu Monstab Vormund von Merten Köhler; aber
Freitag nach Oculi (19.3.) 1563 erscheint er "für sich selbst".
1562 tritt er in den Gutskauf seines jüngsten Bruders in Monstab schiedweise ein: Sollte Hans Köhler
sterben, würde Merten das Gut als seines erhalten. Er müßte dann auch in den Zahlungsplan eintreten.
Ihm und dem Erben werden noch je eine Hochzeit zugestanden. Nach 9 Jahren muß er das Gut gutwillig
räumen. Das Bauerngut in Monstab ist 525 nßo wert. Wagen, Pferde und Geschirr werden mit 20 nßo
gering geschätzt. Die jährlichen Tagzeiten betragen 14 nßo. Der Stiefvater Peter Albrecht pachtet von ihm
das Gut.
Am 19.3.1563 erhält er die Lehn für das Gut in Monstab. Daraufhin zahlt er
1565 in zwei Terminen, Jacobi und Bartholomej, 5 gßo Hauptlehngeld an die Kammer des Bischofs von
Naumburg.
1566 quittiert ihm sein Stiefvater die Tagzeiten für die vier Jahre 1563 bis 1566. Zeuge ist dabei Kilgen
Kermeß zu Boraw.
1567 quittiert sein Schwager Merten Kratzsch der Junger wegen seiner Schwester Dorothea 125 fl. Angeld.
1567 zahlt er auch 14 gßo an seinen Stiefvater.
(Kammer-Lb. des Bischofs Philip von Naumburg, d. Zeitz Anhang III Nr. 5 II fol. 432 ff. - Wernigerode)
1564 und 1568 bekommt er zu Monstab, 1572 aber zu Löhmen (= Lehma) je 12 nßo Erbegeld von Christoff
Köhler aus dem Schlauditzer Gut.
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Verwendung/Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des AMF Karlheinz Weidenbruch lt. Genehmigung vom 02.11.2010